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Kranbare Sattelanhänger und Wechselbehälter müssen künftig für den intermodalen Verkehr mit einem ILU-Code gekennzeichnet sein. Die Übergangsfrist, um alle Ladeeinheiten zu markieren, läuft am 1. Juli 2014 ab.
Die UIC-Bahnen und UIRR-Operateure haben sich darauf verständigt, dass ab dem 1. Juli 2014 nur noch Ladeeinheiten mit ILU- oder BIC-Code im Kombinierten Verkehr akzeptiert werden. Ab dem 1. Juli 2019 müssen alle Ladeeinheiten auch das neue Kodifizierungsschild tragen.
Die Dienstleistung wird gemäß den folgenden Tarifen in Rechnung gestellt. Alle Preise sind in Euro angegeben und zahlbar. Als Zahlungsmittel werden Banküberweisungen und Kreditkartenzahlungen akzeptiert. Alle Bankgebühren und Provisionen im Zusammenhang mit internationalen Zahlungen gehen zu Lasten des Antragstellers (ILU-Schlüssel Inhaber und Benutzer).